> Bürgerkarte light - Handysignatur
   Univ.-Prof.Dr. Reinhard Posch
   Chief Information Officer des Bundes, Bundeskanzleramt

Die Bürgerkarte light bedeutet die Umsetzung des Konzeptes Bürgerkarte als Basis einer Sicherheitsinfrastruktur für das e-Government, wobei die wesentlichen Hürden, die mit der elektronischen Signatur entstehen können, abgebaut werden. In Ergänzung zum bestehenden Konzept der Bürgerkarte wird die "sichere" Signatur bei der Bürgerkarte light durch die "Verwaltungssignatur" ergänzt bzw. ersetzt. Konkrete Ausprägungen wie die Signatur mit Handy kommen damit sogar ohne Kartenleser zurecht, ein Handy genügt. Der Bürger muss in diesem Fall seine Handynummer zur Signatur registrieren. Wenn er elektronisch einen Antrag stellt, bekommt er ein SMS mit einem Code, gibt den Code ins elektr. Formular ein, der Antrag wird signiert. Die Präsentation beinhaltet sowohl das Konzept an sich wie auch die praktische Umsetzung am Beispiel Handy.