> Bürgerkarte light -
Handysignatur
Univ.-Prof.Dr.
Reinhard Posch
Chief Information Officer des Bundes, Bundeskanzleramt
Die Bürgerkarte light bedeutet die Umsetzung des Konzeptes Bürgerkarte als
Basis einer Sicherheitsinfrastruktur für das e-Government, wobei die
wesentlichen Hürden, die mit der elektronischen Signatur entstehen können,
abgebaut werden. In Ergänzung zum bestehenden Konzept der Bürgerkarte wird die
"sichere" Signatur bei der Bürgerkarte light durch die
"Verwaltungssignatur" ergänzt bzw. ersetzt. Konkrete Ausprägungen wie
die Signatur mit Handy kommen damit sogar ohne Kartenleser zurecht, ein Handy
genügt. Der Bürger muss in diesem Fall seine Handynummer zur Signatur
registrieren. Wenn er elektronisch einen Antrag stellt, bekommt er ein SMS mit
einem Code, gibt den Code ins elektr. Formular ein, der Antrag wird signiert.
Die Präsentation beinhaltet sowohl das Konzept an sich wie auch die praktische
Umsetzung am Beispiel Handy.