> Rechtsvorschriften im Internet
   Dr. Josef Souhrada
   Rechtsabteilung, Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger

Rechtsvorschriften der Sozialversicherung werden seit 2002 im Internet kundgemacht, Verlautbarungen auf Papier erfolgen nicht mehr. Der Beitrag beschäftigt sich mit Grundlagen und Erfahrungen dieses Kundmachungssystems. Weiteres Thema ist die Erleichterung beim Einstieg in den sozialversicherungsrechtlichen „Paragraphen­dschun­gel“ durch die Internetplattform www.sozdok.at (SOZDOK). Wesentliche Aufgabe der sozialrechtlichen Dokumentation im Internet ist der vereinfachte Zugriff auf geltendes Recht und die Übersicht dazu, „was es überhaupt gibt“: welche Rechtsvorschriften existieren, welche Änderungen sie erfahren haben, wo und wann ein Text verlautbart wurde usw.