> Die elektronische Verfahrensführung nach dem AVG
   Mag.Dr. Wolfgang Steiner
   Verfassungsdienst, Land Oberösterreich, Lehrbeauftragter an der Universität Linz

Im Anwendungsbereich des AVG kann die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden und die Ab­wicklung der einzelnen Verfahrensschritte (Verbes­se­rungsauftrag, Einscannen, Erhe­bungen, Rechtsbelehrung, Aktenvermerk, Niederschrift, Kundmachungen, Akteneinsicht, Par­teien­gehör) aus rechtlich Sicht - zum Teil auch unabhängig von der ursprünglich gewählten Kommunikationsform - elektronisch erfolgen. Die elektronische Übermittlung von Erledigungen (Bescheiden) ist unter bestimmten Voraus­setzungen rechtlich ebenfalls möglich. Die Zustellung von Bescheiden gilt als bewirkt, sobald die Daten in den elektronischen Ver­fügungs­bereich des Empfängers gelangt sind oder auf einem Zustell-Server hinterlegt werden. Mit der elektronischen Zustellung sind allerdings noch einige faktische und rechtliche Probleme verbunden.