> Die elektronische
Verfahrensführung nach dem AVG
Mag.Dr. Wolfgang Steiner
Verfassungsdienst, Land Oberösterreich, Lehrbeauftragter an
der Universität Linz
Im Anwendungsbereich des AVG kann die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden und die Abwicklung der einzelnen Verfahrensschritte (Verbesserungsauftrag, Einscannen, Erhebungen, Rechtsbelehrung, Aktenvermerk, Niederschrift, Kundmachungen, Akteneinsicht, Parteiengehör) aus rechtlich Sicht - zum Teil auch unabhängig von der ursprünglich gewählten Kommunikationsform - elektronisch erfolgen. Die elektronische Übermittlung von Erledigungen (Bescheiden) ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich ebenfalls möglich. Die Zustellung von Bescheiden gilt als bewirkt, sobald die Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind oder auf einem Zustell-Server hinterlegt werden. Mit der elektronischen Zustellung sind allerdings noch einige faktische und rechtliche Probleme verbunden.