> e-Government Gesetz
   Dr. Waltraut Kotschy
   Verfassungsdienst: Datenschutz, Bundeskanzleramt

Das e-Government Gesetz beschreibt im wesentlichen die Änderungen, die vorgenommen werden müssen, wenn e-Government umgesetzt wird. Die derzeitige Gesetzeslage ist ja ausschließlich auf die Papierverwaltung abgestellt. Themen: die elektronische Bezahlung von Gebühren, Verwaltungsabgaben, die Bearbeitung elektronischer Akten, die elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke, die Behandlung elektronischer Akten durch die Höchstgerichte, die Archivierung elektronischer Akten, Regelungen zum elektronischen Verkehr zwischen den Behörden (Portalverbund) und  e-Democracy.